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Drohen den Yatego-Händlern Abmahnungen?

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Drohen Yatego-Händlern Abmahnungen, weil auf den Produktseiten der Facebook-“gefällt-mir”-Button verwendet wird, ohne die Verbraucher diesbezüglich zu informieren?

[ Nachtrag: Offener Brief an Herrn Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit ]

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Nachtrag 22.03.2011: wir erhalten eine Stellungnahme per E-Mail im Auftrag von Prof. Caspar, Datenschutzbeauftragter in Hamburg und zuständig für Facebook.

Die Aussage ist klar und eindeutig: Die mit dem Facebook-'gefällt-mir'-Button verbundene Datenerhebung ist "rechtlich höchst problematisch". Herr Prof. Caspar rät dringend von dem Einsatz der "Social Plugins" ab.

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Nachtrag 24.03.2011: Die Yatego GmbH hat reagiert und die Datenschutzerklärung der Händler um den Absatz "Verwendung von Facebook Social Plugins" ergänzt. Danke dafür. Dennoch wäre es mir lieber, selbst zu entscheiden, ob ich dieses Plugin einsetzen will ... oder eben auch nicht.

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Offen gesagt bin ich irritiert, dass dieser umstrittene Button ohne Rück- und Abspache mit den Händlern eingeführt wurde, zumal dieser Button bereits abgemahnt worden ist.

Da die von der Yatego GmbH für alle ihre Händler verbindlich vorgegebenen Erklärungen zum Datenschutz bis heute auch nicht darüber informieren, welche Daten in Verbindung mit dem Facebook-“gefällt-mir”-Button übertragen, gespeichert und evtl. an Dritte weitergeben werden, ist die Wahrscheinlichkeit nach meiner Auffassung sehr hoch, dass die Verwendung auf den Produktseiten der Yatego-Händler gegen geltendes Recht und gegen einschlägige Datenschutzbestimmungen verstößt.

Dadurch aufgeschreckt, habe ich mir dann auch noch den Quellcode unserer Shopseite angesehen und festgestellt, dass hier auch das ebenso umstrittene Google Analytics zur Analyse des Besucherverhaltens eingesetzt wird, wieder ohne einen Hinweis in den Erklärungen zum Datenschutz.

So wie ich das sehe, setzt die Yatego GmbH damit alle Yatego-Händler einem nichtkalkulierbaren Abmahnrisiko aus. Abmahnungen sind für viele der i.d.R. “kleinen” Anbieter nicht nur teuer und nervenaufreibend, sie sind in vielen Fällen existenzbedrohend.

Inwieweit die Abmahnungen auch berechtigt sind, kann ich nicht beurteilen. Im Interesse aller Online-Händler und auch der Verbraucher brauchen wir daher dringend rechtliche Sicherheit. Die Einschätzungen liegen teilweise sehr weit auseinander.

Aufgrund des m.E. sehr großen Abmahnrisikos, habe ich die Geschäftsleitung der Yatego GmbH aufgefordert,  den Facebook-“gefällt-mir”-Button von unseren Produktseiten zu entfernen und auf den Einsatz von Google Analytics zu verzichten.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, die Yatego GmbH sollte bis zu einer endgültigen Klärung vollständig auf den Einsatz von Google Analytics sowie auf den Einsatz des Facebook-“gefällt-mir”-Button verzichten. Bzw., es sollte jedem Händler freigestellt werden, ob er den Facebook-“gefällt-mir”-Button einsetzen möchte oder auch nicht.

Rainer Helmes

Siehe auch:

RA Dr. Carsten Ulbricht: Facebook & Datenschutz – Erste Abmahnungen wegen Einbindung des Facebook Like-Buttons

RA Thomas Stadler: Einbindung des Facebook “Like-Buttons” nicht datenschutzkonform

Händlerbund: Warnung! Allmedia mahnt wegen Facebook-Plug-In ab

Das Datenschutzblog: Datenschutz und der Facebook Like-Button: was Webseiten-Betreiber beachten müssen

Christiane Schulzki-Haddouti: 3 Gründe, warum Facebooks “Gefällt mir”-Button bei mir keine Chance hat

futurezone.at: Facebook: Like-Button mit Tücken:

Selbst wenn nun mehr Nutzer zurückhaltender auf den Button klicken würden, erreicht Facebook sein Ziel. Der niederländische Sozialwissenschaftler Arnold Roosendaal weist darauf hin, dass es Facebook vor allem darum geht, den Button so breit wie möglich im Netz zu streuen. Ob die Nutzer ihn tatsächlich nutzen, ist für Facebook weniger wichtig. Facebook verwendet den Button nämlich, um Cookies auf den Computern der Nutzer zu platzieren. Ein Besuch auf einer Website, die den “Gefällt mir”-Button nutzt, genügt dafür bereits.

FAZ.NET: “Google Analytics” im Visier der Datenschützer:

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar hat die Verhandlungen mit Google über das Tracking-Programm “Google Analytics” abgebrochen. Unternehmen, die die Tracking-Software weiterhin einsetzen, könnte ein “empfindliches Bußgeld” drohen. Auch ein Musterprozess wird erwogen.


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